Staatliche Fördergelder
Dachfenster modernisieren und von bis zu 20 % staatlicher Förderung* profitieren!
Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu den nationalen und regionalen Förderprogrammen für Ihre Modernisierung.
Staatliche Förderprogramme im Vergleich
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie von staatlichen Fördergeldern für Ihre Dachfenstermodernisierung profitieren können:
BEG-Förderung - EM
- 15 - 20 % der Kosten für Produkt- und Handwerkerleistung als Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Erhöhung des Investitionszuschuss von 15 % auf 20 % nur bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
- 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist erforderlich)
- Die BEG-Förderung ist mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar.
- Ergänzungskredit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € möglich
Steuerliche Förderung
§35c Einkommenssteuergesetz (EStG) + ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung)
- Max. 20 % der Investitionskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden.
- 50 % Förderung für Energieberater (ein Energieberater ist nicht zwingend erforderlich)
- Verringerung der Einkommenssteuer über die kommenden 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %)
- Max. 40.000 € Förderung bei 200.000 € Investitionskosten
- Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Förderung nicht mit anderen Fördermöglichkeiten kombinierbar ist.