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Wir sind Ihr kompetenter Fachhandwerker aus Münster. Infor­mieren Sie sich über unsere Leistungen!

Winter­dienst – Unser Service bei Schnee und Eis

Handwerk Musterkunde aus Münster – Ihr Winter­dienst für Privat- und Geschäfts­kunden

Schneeräumung

Sauber und weiß überdeckt der Schnee das regnerische Grau von Straßen und Plätzen. Ist die weiße Pracht auch noch so schön – frostige Tempera­turen ziehen Gefahren nach sich. Im Morgen­grauen bringt über­frierende Nässe den Verkehr ins Schleudern und Fuß­gänger zum Stürzen. Nur gut, dass es den Winterdienst-Service gibt.


Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!


Die Gefahren von Schnee

Wenn Schnee fällt, passieren schnell Unfälle durch Ausrutscher, die neben schmerzhaften Knochen­brüchen auch einen längeren Arbeits­ausfall nach sich ziehen können. Darum gilt: fleißig Schnee­schieben vor dem privaten Wohnhaus wie auch vor und auf dem Firmen­gelände.

Zum Schnee­räumen verpflichtet

Um Fußgängern, Mitarbeitern, Besuchern und Lieferanten im Winter bei Eis und Schnee einen sicheren Zugang zum Firmen­gelände oder Wohnhaus gewähren zu können, muss der Schnee geräumt sein. Dazu ist der Eigen­tümer des Gebäudes oder der Behörde gesetz­lich verpflichtet. Im Vorfeld muss er daher für einen geregelten Winterdienst sorgen. Tut er das nicht, geht er ein Haftungs­risiko ein, das ihn unter Umständen mehr kostet als der Service des Winter­dienstes.

Mit einem professionellen Service bleibt das Gelände auch in der kalten Jahreszeit jederzeit problemlos befahr- und begehbar. Mitarbeiter und Besucher kommen sicher auf das Firmen­gelände und Sie sparen die Anschaffung von Räum­maschinen und Geräten.

Leistungen des Winter­dienstes:

  • Schnee­räumung von Geh­wegen, Ein- und Aus­fahrten, Gewerbe­flächen, Park­plätzen
  • Eisbeseitigung
  • Räumen der Schneelast auf Dächern
  • Einsatz von Splitt und alter­nativen Streu­mitteln

Räum­service vom Winter­dienst-Profi

Wird ein profes­sioneller Winterdienst beauftragt, werden Wege, Zufahrten und Flächen zuverlässig und regel­mäßig geräumt und gestreut. Je nach Gelände­beschaffen­heit erfolgt die Schnee­räumung manuell oder mit entsprech­endem Einsatz von Maschinen.

Zum Leistungs­spektrum des gewerblichen Winterdienstes gehören Schnee- und Eisbeseitigung von Gewerbe­flächen, Parkplätzen, Gehwegen, Ein- und Ausfahrten, das Räumen von Schneelast auf Dächern sowie bei Bedarf das Beseitigen von großen Eiszapfen. Zielführend ist der Einsatz von weitest­gehend umwelt­verträg­lichen Streu­mitteln.


In diesem Artikel:


Räum­pflicht für Anlieger

Während die Gemeinde für öffent­liche Wege und Fahr­bahnen zuständig ist, haben Anlieger für die Gehwege zu sorgen.

Sollte es zu einem Sturz kommen, bevor sich der Eigen­tümer um den Zustand des Geh­weges geküm­mert hat, kann der Geschädigte Schaden­ersatz fordern.

Die allgemeine Regel lautet: werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Wege passierbar sein.

Wohnhaus im Schnee
Zugeschneites Firmengelände
Zugeschneite Straße

Schnee­räumen als Früh­sport?

Wenn es am Abend zu schneien beginnt, sollten sich Haus­besitzer den Wecker früher als sonst stellen. Dann heißt es: früh raus und das Schnee­räumen als Frühsport betrachten. Schneit es heftiger, ist es mit dem einen morgend­lichen Schnee­schieben am Tag nicht getan. Ferner ist darauf zu achten, dass der Geh­weg breit genug geräumt ist, um zwei Fuß­gänger neben­einander zuzu­lassen (BGH, Az. VI ZR 49/83). Zum Streuen sind Sand, Splitt und Asche erlaubt. Salz ist aus ökolo­gischen Gründen nur in Aus­nahme­fällen gestattet.

Wem dieser Aufwand zu groß ist, sollte einen profes­sionellen Winter­dienst beauftragen.

Schneefegen

Privaten Räum­dienst vertrag­lich regeln

Für den Vermieter ist es möglich, den winter­lichen Räum­dienst auf den Mieter abzu­wälzen. Das muss aller­dings im Miet­vertrag oder in einer Haus­ord­nung schrift­lich fixiert sein. Darin muss ausdrück­lich von Winter­dienst mit sämt­lichen Regeln die Rede sein. Ein soge­nanntes Gewohn­heits­recht gibt es nicht. Unzulässig ist ein einfacher Aushang im Treppen­haus.

Wer über­nimmt das Schnee­schieben?

Wenn Sie mit dem Räum­dienst betraut sind, kann dennoch immer etwas dazwischen­kommen. Beruf­liche Gründe gelten jedoch nicht. Älteren Menschen wird irgend­wann die körper­liche Belastung zu hoch, und dann ist nach­bar­liche Hilfe gefragt. Grund­sätz­lich kann jeder ein­springen und den Winter­dienst über­nehmen. Die Verantwor­tung bleibt jedoch letzt­endlich beim Eigen­tümer des Hauses.

Zugeschneite Straße

Gehwege räumen ist Pflicht

Eingeschneites Haus

Je höher der Schnee, umso schwerer wird das Schnee­schieben.

Eiszapfen vor dem Hauseingang

Eiszapfen

Schnee auf einem Dach

Auch das Dach muss von der Schnee­last befreit werden.

Um Ihnen die aufwändige Suche nach einem hilfs­bereiten Nachbarn zu ersparen, kümmern wir uns zuver­lässig um Schnee und Eis vor Ihrer Tür. Beauf­tragen Sie jetzt unseren Winterdienst-Service!


Sind Kosten für den Räum­dienst absetz­bar?

Wem das Schnee­schieben zu müh­sam ist, kann unseren Winter­dienst-Service beauf­tragen, der sich um witte­rungs­bedingte Angelegen­heiten kümmert.

Vielleicht liegt auch Ihr Wohn­ort als Haus­besitzer weit entfernt vom Miet­objekt? Dann lohnt sich die Investition erst recht.

Über die Betriebs­kosten­ab­rechnung können die Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden. Sollte das beauftragte Unternehmen den Auftrag nicht ordnungs­gemäß ausführen, hat es für den Schaden zu haften, falls jemandem etwas zustößt (BGH, Az. VI ZR 126/07).

Mann mit fragendem Blick

Wie viel kostet ein Winter­dienst-Service?

Da sich die Leistungen eines Winter­dienst-Services auf die winter­lichen Monate von November bis März beschränken, halten sich auch die Kosten in Grenzen.

Entscheidend ist bei der Kosten­berechnung, ob der Einsatz von größeren Maschinen notwendig ist. Das hängt zum einen von der Fläche des Grund­stückes oder des Firmen­geländes ab und zum anderen von der zu räumenden Schnee­menge.

Muss auch das Dach von der Schneelast befreit werden, steigen die Kosten entsprechend. Das ist auch der Fall, wenn es um das Räumen und Streuen schwer zugäng­licher Flächen geht.

Sparschwein

Wir können Ihnen bei Ihrem Bau­vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!