Winterdienst – Unser Service bei Schnee und Eis
Handwerk Musterkunde aus Münster – Ihr Winterdienst für Privat- und Geschäftskunden
Sauber und weiß überdeckt der Schnee das regnerische Grau von Straßen und Plätzen. Ist die weiße Pracht auch noch so schön – frostige Temperaturen ziehen Gefahren nach sich. Im Morgengrauen bringt überfrierende Nässe den Verkehr ins Schleudern und Fußgänger zum Stürzen. Nur gut, dass es den Winterdienst-Service gibt.
Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Die Gefahren von Schnee
Wenn Schnee fällt, passieren schnell Unfälle durch Ausrutscher, die neben schmerzhaften Knochenbrüchen auch einen längeren Arbeitsausfall nach sich ziehen können. Darum gilt: fleißig Schneeschieben vor dem privaten Wohnhaus wie auch vor und auf dem Firmengelände.
Zum Schneeräumen verpflichtet
Um Fußgängern, Mitarbeitern, Besuchern und Lieferanten im Winter bei Eis und Schnee einen sicheren Zugang zum Firmengelände oder Wohnhaus gewähren zu können, muss der Schnee geräumt sein. Dazu ist der Eigentümer des Gebäudes oder der Behörde gesetzlich verpflichtet. Im Vorfeld muss er daher für einen geregelten Winterdienst sorgen. Tut er das nicht, geht er ein Haftungsrisiko ein, das ihn unter Umständen mehr kostet als der Service des Winterdienstes.
Mit einem professionellen Service bleibt das Gelände auch in der kalten Jahreszeit jederzeit problemlos befahr- und begehbar. Mitarbeiter und Besucher kommen sicher auf das Firmengelände und Sie sparen die Anschaffung von Räummaschinen und Geräten.
Leistungen des Winterdienstes:
- Schneeräumung von Gehwegen, Ein- und Ausfahrten, Gewerbeflächen, Parkplätzen
- Eisbeseitigung
- Räumen der Schneelast auf Dächern
- Einsatz von Splitt und alternativen Streumitteln
Räumservice vom Winterdienst-Profi
Wird ein professioneller Winterdienst beauftragt, werden Wege, Zufahrten und Flächen zuverlässig und regelmäßig geräumt und gestreut. Je nach Geländebeschaffenheit erfolgt die Schneeräumung manuell oder mit entsprechendem Einsatz von Maschinen.
Zum Leistungsspektrum des gewerblichen Winterdienstes gehören Schnee- und Eisbeseitigung von Gewerbeflächen, Parkplätzen, Gehwegen, Ein- und Ausfahrten, das Räumen von Schneelast auf Dächern sowie bei Bedarf das Beseitigen von großen Eiszapfen. Zielführend ist der Einsatz von weitestgehend umweltverträglichen Streumitteln.
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Räumpflicht für Anlieger
Während die Gemeinde für öffentliche Wege und Fahrbahnen zuständig ist, haben Anlieger für die Gehwege zu sorgen.
Sollte es zu einem Sturz kommen, bevor sich der Eigentümer um den Zustand des Gehweges gekümmert hat, kann der Geschädigte Schadenersatz fordern.
Die allgemeine Regel lautet: werktags zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Wege passierbar sein.
Schneeräumen als Frühsport?
Wenn es am Abend zu schneien beginnt, sollten sich Hausbesitzer den Wecker früher als sonst stellen. Dann heißt es: früh raus und das Schneeräumen als Frühsport betrachten. Schneit es heftiger, ist es mit dem einen morgendlichen Schneeschieben am Tag nicht getan. Ferner ist darauf zu achten, dass der Gehweg breit genug geräumt ist, um zwei Fußgänger nebeneinander zuzulassen (BGH, Az. VI ZR 49/83). Zum Streuen sind Sand, Splitt und Asche erlaubt. Salz ist aus ökologischen Gründen nur in Ausnahmefällen gestattet.
Wem dieser Aufwand zu groß ist, sollte einen professionellen Winterdienst beauftragen.
Privaten Räumdienst vertraglich regeln
Für den Vermieter ist es möglich, den winterlichen Räumdienst auf den Mieter abzuwälzen. Das muss allerdings im Mietvertrag oder in einer Hausordnung schriftlich fixiert sein. Darin muss ausdrücklich von Winterdienst mit sämtlichen Regeln die Rede sein. Ein sogenanntes Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Unzulässig ist ein einfacher Aushang im Treppenhaus.
Wer übernimmt das Schneeschieben?
Wenn Sie mit dem Räumdienst betraut sind, kann dennoch immer etwas dazwischenkommen. Berufliche Gründe gelten jedoch nicht. Älteren Menschen wird irgendwann die körperliche Belastung zu hoch, und dann ist nachbarliche Hilfe gefragt. Grundsätzlich kann jeder einspringen und den Winterdienst übernehmen. Die Verantwortung bleibt jedoch letztendlich beim Eigentümer des Hauses.
Gehwege räumen ist Pflicht
Je höher der Schnee, umso schwerer wird das Schneeschieben.
Eiszapfen
Auch das Dach muss von der Schneelast befreit werden.
Sind Kosten für den Räumdienst absetzbar?
Wem das Schneeschieben zu mühsam ist, kann unseren Winterdienst-Service beauftragen, der sich um witterungsbedingte Angelegenheiten kümmert.
Vielleicht liegt auch Ihr Wohnort als Hausbesitzer weit entfernt vom Mietobjekt? Dann lohnt sich die Investition erst recht.
Über die Betriebskostenabrechnung können die Kosten dann auf die Mieter umgelegt werden. Sollte das beauftragte Unternehmen den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausführen, hat es für den Schaden zu haften, falls jemandem etwas zustößt (BGH, Az. VI ZR 126/07).
Wie viel kostet ein Winterdienst-Service?
Da sich die Leistungen eines Winterdienst-Services auf die winterlichen Monate von November bis März beschränken, halten sich auch die Kosten in Grenzen.
Entscheidend ist bei der Kostenberechnung, ob der Einsatz von größeren Maschinen notwendig ist. Das hängt zum einen von der Fläche des Grundstückes oder des Firmengeländes ab und zum anderen von der zu räumenden Schneemenge.
Muss auch das Dach von der Schneelast befreit werden, steigen die Kosten entsprechend. Das ist auch der Fall, wenn es um das Räumen und Streuen schwer zugänglicher Flächen geht.