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Handwerk Musterkunde
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Handwerker Musterkunde

Wir sind Ihr kompetenter Fachhandwerker aus Münster. Infor­mieren Sie sich über unsere Leistungen!

Der Balkon - für den Urlaub zuhause

Alle Infos, auch zum nach­träg­lichen Balkon­anbau, erhalten Sie bei Handwerk Musterkunde aus Münster. Wir sind Ihr Partner für Ihren Balkon.

Mehrfamilienhaus mit Balkon

Balkon – ja oder nein? Diese Frage kann ein­deu­tig mit „ja“ be­ant­wor­tet werden. Denn ein Bal­kon steht für den kleinen Urlaub zu­hause und wer­tet jede noch so kleine Woh­nung er­heb­lich auf. Gerade auf dem Woh­nungs­markt ist der Zu­satz "Bal­kon / Terrasse" ein Garant für eine schnelle und erfolg­reiche Ver­mitt­lung. Wer verzich­tet schon gern auf den Platz an der Sonne? Selbst mitten in der Stadt lässt sich durch einen Balkon ein kleines Stück Natur ins Leben holen. So können Sie Ihr Wohl­be­finden und Ihre Lebens­quali­tät steigern.


Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!


Wie groß sollte mein Balkon sein?

Die Größe des Balkons hängt davon ab, mit wie vielen Personen Sie sich dort auf­halten und welche Garten­möbel Sie dort plat­zieren möchten. Eine Mindest­tiefe von 1,5 m sollte nicht unter­schritten werden, um später aus­reichend Bewegungs­fläche zu haben. Unter­schied­liche Balkon­varianten stehen zur Wahl.

Einsatz­bereiche & Vorteile:

  • Aufwertung von Wohnungen durch nachträg­lichen Anbau von Balkonen
  • Erschließung von Wohnungen über Balkon plus Treppe möglich
  • Vermeidung von Wärme­brücken durch Vorstell­balkone sowohl bei Neu- als auch bei Altbauten
  • Einfach nachrüstbar
  • Wartungsfrei

Wirkt sich ein Balkon auf die Wohn­fläche aus?

Hier gibt es keine ein­deutige Regelung. Laut DIN 277 zählt die Grund­fläche von Balkonen zu 100 % zur Nutz­fläche. Nach der Wohn­flächen­veror­dnung wird die Grund­fläche eines Balkons zu 25 % bis 50 % (je nach Aus­stattung und Komfort des Balkons) zur Wohn­fläche hinzu­gerechnet.


In diesem Artikel:


Welche Balkon­varianten gibt es?

Der Nischen­balkon

Nischenbalkon

Die Sonder­form des Nischen­balkons findet man sowohl bei Neu­bauten als auch bei der nach­träglichen Balkon­montage von Altbau­sanie­rungen. Dadurch, dass er pass­genau in eine Nische oder eine Gebäude­ecke eingebaut wird, sind Kon­struktion und Montage anspruchs­voller als beim Vorstell­balkon.

Der Vorstell­balkon

Vorstellbalkon

Der Vorstell­balkon steht auf vier Stützen mit eigenem Funda­ment und nimmt daher keinen Einfluss auf die Statik des Gebäudes. Aus diesem Grund kann ein Vorstell­balkon pro­blem­los nach­träg­lich angebaut werden. Er eignet sich also hervor­ragend sowohl für Neu­bauten als auch für Alt­bau­sanie­rungen.

Der Anbau­balkon

Anbaubalkon

Der Anbau­balkon wird auf der einen Seite kraft­schlüssig mit dem Gebäude verbunden, auf der anderen Seite erfolgt die Last­ab­tragung über zwei Stützen mit einem Punkt­fundament. Auch diese Variante eignet sich sowohl für Neu­bauten als auch für Altbau­sanie­rungen.

Der freitragende Balkon

Wenn die Statik des Gebäudes es zulässt, kann der frei­tra­gende Balkon mittels Wand­halte­rungen befestigt werden.

Das komplette Gewicht wird so von der vorhan­denen Geschoss­decke getragen. Damit über die Veran­ke­rung keine Wärme­brücken entstehen, sollten die Verbin­dungen thermisch getrennt werden.

Freitragender Balkon

In wenigen Schritten zum neuen Balkon

  1. Wo soll der neue Balkon angebracht werden?
  2. Welche Größe soll der Balkon haben?
  3. Balkonvariante auswählen
  4. Planung besprechen
  5. Angebot erstellen lassen
  6. Baugenehmigung einholen
  7. Montage

Wir von Handwerk Musterkundestehen Ihnen von der Idee über Pla­nung und Umset­zung zur Seite.

Mit uns haben Sie einen kompe­tenten Partner mit den passenden Ideen für Ihr Projekt.

Balkon

Ist ein Balkon geneh­mi­gungs­pflichtig?

In der Regel ist für einen Balkon eine Bau­geneh­mi­gung erforderlich. In Zusammen­arbeit mit Ihrem Archi­tekten können Sie einen Bau­antrag samt Zeich­nungen und Lage­plan einreichen. Wichtig ist, dass die erforderlichen Abstände zum Nach­barn einge­halten werden.

Wichtig ist auch, dass Sicher­heits­standards für Balkone einge­halten werden. Auch die Beschaffen­heit des Balkon­ge­län­ders ist wichtig.

Aus Sicher­heits­gründen muss die Ge­län­der­höhe mind. 90 cm bzw. bei einer Ab­sturz­höhe von mehr als 12 Metern betragen 110 cm betragen. (Werte vari­ieren je nach Landes­bau­ordnung.)

Mann mit fragendem Blick

Wie viel kostet ein Balkon?

Das hängt ganz von Größe, Material und Aus­füh­rung ab, daher ist es schwierig hier eine pauschale Antwort zu geben. Wir beraten Sie gerne vor Ort um die beste­henden Gegeben­heiten und indivi­duellen Wünsche mit in die Planung mit einzu­be­ziehen.

Vorstell-, Nischen- oder Anbau­balkon? Welcher ist der richtige Balkon für Sie?

Wir von Handwerk Musterkunde beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein leistungs­gerechtes Angebot.

Sparschwein

Wir können Ihnen bei Ihrem Projekt weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!